Die Wildnis in unsDas neue Buch von Torsten Schäfer, einem Hochschullehrer und Autor der sich schwerpunktmässig mit Umweltjournalismus beschäftigt, heisst „Die Wildnis in uns. Von ungezähmter Natur und inneren Landschaften".
Auf seiner Suche nach den Verbindungen zur Natur, der Natur in uns, besucht er Landschaften und nimmt die Leserinnen und Leser mit auf seine Begegnungen mit Natur und Menschen, die sich der Natur ebenfalls auf eine besondere Art verbunden fühlen. Torsten Schäfer schreibt von einer Sehnsucht zu erkunden, „was es damit auf sich hat, wenn sich Menschen und Tiere vermischen, in Geschichten, im Denken der europäischen Ureinwohner. Fragen schießen mir durch den Kopf: Was ist davon noch übrig? Was ist an dieser Sicht auf die Welt anders? Und wie verändert sich meine Sicht auf „Natur“, wenn ich mich damit tiefergehend beschäftige?“ So begegnen wir in seinem Buch den Sami, einem indigenen Volk im Norden, ihrem spezifischen musikalischen Ausdruck, dem Joik, in welchem sich die Sängerin mit einem Naturwesen identifiziert, einem Baum, einem See oder einem Tier. (Playlist mit Joiks) So intensiv die Beziehung, so klar auch die Regeln: Fischen und Geben. Teilen und Danken als Pfeiler der Kultur, für den es Orte gibt, welche die Sami „Sieidi“ nennen. Orte, an denen sie, als Dank an die Naturwesen, Gaben hinterlassen. Zurück an „seinem“ Fluss, der Modau, im Kapitel Flussleben, klingen diese Eindrücke nach. In der Modau kämpfen die Fische mit den gleichen Problemen wie die Fische im Kanton Luzern: Chemikalien und Gülle, welche das Wasser belasten und Bauwerke, welche die wandernden Fische von ihren Laichgründen abschneiden. Torsten Schäfer beschreibt aber auch Gefahren, welche einem Laien kaum bekannt sind. Schlamm, der die Eier der Forelle in der Laichgrube ihrer Eltern zerstört. Der Grund, die ausgetrockneten, harten Böden können das Wasser nach starkem Regen nicht aufsaugen, Schlammfluten ergiessen sich in die Bäche und Flüsse, sinken auf die Kiesbänke und verkleben sie. Kein Sauerstoff bedeutet kein Leben mehr für den Laich von Fischen wie Elritze, Bachforelle oder Groppe. Auch für Köcherfliegenlarven oder Bachflohkrebse bedeutet es den Tod. Das müsste nicht sein, so Torsten Schäfer. „Flüsse konnten sich früher selbst leichter reinwaschen, sie waren ungezähmt und wild, ihre Selbstreinigungskraft groß. Doch sie ist ihnen genommen worden, weshalb der Schlamm eine Gefahr ist, die kaum jemand diskutiert, auch die Umweltverbände nicht.“ Das Buch ist denn auch ein Aufruf, sich vermehrt mit der „eigenen“ Wildnis auseinanderzusetzen. Dies dürfte unterstützt werden, durch den, wie es Torsten Schäfer nennt, „Heimatbach-Effekt“, die Freude der Menschen „wenn sie sich an den Bach oder auch Teich ihrer Kindheit erinnern. Es ist ein natürlicher, tiefsitzender Erinnerungsort, der ihnen viel bedeutet.“ Es wird sich zeigen, inwiefern dieser Heimatbach-Effekt auch für die Reuss-Initiative eine Rolle spielen wird, wenn sich die Menschen im Kanton Luzern eine gesunde, wilde kleine Emme, Reuss, Wyna, Ron und wie sie alle heissen, wünschen. Torsten Schäfer, Die Wildnis in uns. Oekom Verlag, 2026 Rechtsperson Reuss fordert konsequenzenUnser Verein hat zu zwei Vernehmlassungen im Bereich Gewässer Stellung bezogen. Die Stellungnahmen betreffen die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) und die Vernehmlassung zur Strategie Wassernutzung und Wasserversorgung (Wasserstrategie) des Kantons Luzern.
Eidgenössisches Gewässerschutzgesetz Trotz Vorgaben des Bundes hat der Kanton Luzern die Gewässerschutzverordnung bezüglich Zuströmbereiche zum Schutz der Grundwasservorkommen nicht festgelegt, die Grundwasservorkommen bleiben belastet. Diese Vorgaben auf Gesetzesstufe zu verschieben, ändert nichts am Missstand. Die Luzerner Regierung handelt nicht. Das Gewässerschutzgesetz muss deshalb bei der Festlegung von Zuströmbereichen, welche das Trinkwasser schützen, automatisch fixe Nutzungsbeschränkungen für Nitrat- und Pestizide festlegen. Zusätzlich muss zwingend eine Strafnorm vorgesehen werden, falls der zuständige Regierungsrat das Gewässerschutzgesetz nicht durchsetzt. Kantonale Wasserstrategie Bei der Definition der integralen Wasserwirtschaft fehlt die Biodiversität als wesentliches Element. Zudem fehlt bei der Aufzählung der Herausforderungen das Einzugsgebiets-management gemäss der Anleitung zur integralen Bewirtschaftung für die Praxis (BAFU 2012). Die Anwendung dieser Bundesrichtlinie auf die grösseren Flusseinzugsgebiete wie Kleine Emme, Wigger, Suhre, Pfaffneren und Reuss muss ergänzt werden. Bei der statistischen Darstellung ist der Pflanzenbau aufzuschlüsseln in Pflanzenbau für die menschliche Ernährung und den Pflanzenbau für die Ernährung von Tieren. Zudem braucht es eine Aufschlüsselung nach biologischem und konventionellem Pflanzenbau und strategische Zielvorgaben zur Förderung des biologischen Pflanzenbaus, der die Gewässer massiv weniger belastet. Zudem fordert der Verein Rechtsperson Reuss einen zusätzlichen Punkt «Kommunikation» in der Strategie. Die Behörden (Kantonschemiker, Umweltamt, Polizei) sollen verpflichtet werden, bei der Feststellung von Verunreinigungen, nicht erreichen von Qualitätsnormen, nicht einhalten von Grenzwerten, die Bevölkerung umgehend zu informieren. Geheimhaltungspflichten sind im Bereich der Gewässer fehl am Platz. Zudem müssen Konsequenzen aufgezeigt werden, wenn die Verantwortlichen die Ziele verfehlen. Wir schlagen vor, dass ein Amtsenthebungsverfahren gegen den verantwortlichen Regierungsrat eingeleitet werden muss, wenn dieser mehr als 20% der selbst gesetzten Ziele verfehlt. Der vollständige Text der beiden Vernehmlassungsantworten kann bei Interesse mit Mail beim Präsidenten bezogen werden. Next Generations als neuen PartnerUnser Verein hat einen neuen Partner, der unsere Ziele unterstützt. Next Generations ist eine Schweizer Unternehmungs-Netzwerk-Projektplattform, welche "Enkelinnen- und Enkeltaugliche" Geschäftsmodelle, Produkte und Events zusammen entwickelt und umsetzt. Das Motto der Organisation: "Eifach Zäme mache".
Als Enkeltauglich / Enkelinnentauglich bezeichnet Next Generations Produkte, Dienstleistungen, Projekte, Prozesse und Handlungen, welche die Lebensgrundlage (ökologisch, sozial und ökonomisch) für die jetzigen und zukünftigen Generationen erhalten oder verbessern. Unter dem Motto Gemeinsam = Eifach zäme mache, setzt Next Generations auf die Schwarmintelligenz. "Wir helfen uns gegenseitig beim Entwickeln sowie bei der Umsetzung von Produkten, Dienstleistungen, Projekten und Events. Next Generations ist ein unabhängiges parteiloses Netzwerk. Webseite von Next Generations Die Werte von Next Generations Projekt Ünsches Wasser Das Bauernkartell hat wieder zugeschlagenDie Rundschau des Schweizer Fernsehens hat nicht nur aufgezeigt, wie Landwirtschaftsvertreter hinter verschlossenen Türen Druck auf die Bundesverwaltung ausübten, um Grenzwerte für das hochgiftige Delthametrin und drei weitere Pestizide zu verhindern. Die Sendung hat auch aufgezeigt, dass das Bundesamt für Justiz das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK darauf aufmerksam macht, dass sich das UVEK damit gesetzeswidrig verhält. «Wir machen Sie darauf aufmersam, [...] dass das UVEK an Verfassung und Gesetz gebunden ist.»
Nun ist längst bekannt, dass das Gewässerschutzgesetz nicht nur von Bauern nicht eingehalten wird, sondern, dass auch die kantonalen Behörden im Kanton Luzern, dem Gesetz keine Nachachtung verschaffen – obwohl auch das Bau, Umwelt und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern an Verfassung und Gesetz gebunden wäre. Solange die Gewässer keine Rechtspersönlichkeit und Grundrechte haben, wie von der Reuss-Initiative gefordert, kann sich das Bauernkartell erfolgreich um die Gesetze foutieren. Das Bauernkartell hat nichts zu befürchten, solange es die Entscheide in Parlament und Verwaltung zu seinen Gunsten beeinflussen kann, weil sich die Gewässer nicht wehren und die Einhaltung der Gesetze vor Gericht nicht einfordern können. Und so werden auch im Kanton Luzern Kartellinteressen der Bauern höher gewichtet als wissenschaftliche Erkenntnisse und eine intakte Biodiversität. Pestizide sind in der Landwirtschaft nicht alternativlos, wie Bio-Landwirtinnen und Landwirte seit längerem beweisen. Es ist zwar richtig, dass es sehr viel Wissen und Erfahrung braucht, um sensible Pflanzen, wie den Raps biologisch anzubauen (Mischkulturen, regenerative Landwirtschaft, Permakulturen usw.). Aber natürlich ist es einfacher an der Landwirtschaftsschule das Verspritzen von Gift zu vermitteln, anstatt anspruchsvolle Pflanzenwirtschaft. Dass damit die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens zerstört und die Gewässer vergiftet werden, wie letzthin die Whyna bei Beromünster, wird vom Bauernkartell in Kauf genommen. Quelle: Rundschau srf, 18.2.2026 Bauern-Power, Wie Pestizid-Grenzwerte verhindert wurden. srf, 18.2.2026, Bundesamt für Justiz sieht Verstoss gegen Gewässerschutzgesetz RECHTE NICHT-MENSCHLICHER OPFERIn ihrer Studie untersucht Anna Hatzius Sarramona vom YERA Hub die Rechte nicht-menschlicher Opfer.
Menschen, die Opfer einer Straftat werden, haben umfassende Opferrechte. Diese Rechte ermöglichen ihnen unter anderem Zugang zu Informationen, welche die Staatsanwaltschaft erhält, die Anhörung vor Gericht und die Gewährung von Entschädigungsmassnahmen. Opferrechte seien wichtig, so Sarramona, weil «Strafverfahren nicht nur dazu dienen sollen, den Täter zu bestrafen, sondern auch den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.» Im Falle von Umweltverbrechen sei die Rolle der Opfer jedoch sehr begrenzt, da die überwiegend nicht-menschlichen Opfer nicht unter den traditionellen Opferbegriff fallen würden. Das Strafrechtssystem sei von Natur aus anthropozentrisch. «Nur Menschen oder wirtschaftliche Gruppen von Menschen, wie z. B. Unternehmen, sind vor dem Gesetz Personen, und nur diejenigen, die vor dem Gesetz Personen sind, können Rechte haben.» Deshalb sei es notwendig die Rechtspersönlichkeit auf natürliche Einheiten auszuweiten und ihnen damit Rechte zuzugestehen. Die Umwelt und ihre (nicht-menschlichen) Bewohner seien nicht ausdrücklich von der Rechtsopferstellung ausgeschlossen, «sie wurden», so Sarramona, «lediglich nie berücksichtigt.» Sarramona verweist auf den Tieranwalt in Zürich, der im Jahr 2010 in Zusammenhang mit der Einführung der Schweizer Strafprozessordnung abgeschafft wurde, weil ein solcher im Bundesrecht in vorgesehen war. Für den vollständigen Bericht siehe die Quelle unten. Quellen: Anna Hatzius Sarramona, YERA Hub, NON-HUMAN VICTIMS AND THEIR RIGHTS NZZ, Endgültiges Aus für den Zürcher Tieranwalt, 30.6.2010 [abgerufen am 21.2.2026] Der Verein Rechtsperson Reuss hat zusammen mit Partnerortganisationen die Unterschriften für die Reuss-Initiative eingereicht.Die Einreichung der Unterschriften war ein Höhepunkt im noch jungen Vereinsleben. Wir konnten eine Verfassungsinitiative stemmen - auch dank der Mithilfe von Partnerorganisationen, wie den Grünen oder den Klimagrosseltern. Nun gilt es abzuwarten, welche Empfehlungen die Regierung innerhalb eines Jahres dem Kantonsparlament vorlegen wird. Photos: Marianne Schulze Created by Rechtsperson Reuss with OpenAI Grundrechte und Rechtspersönlichkeit für stachellose Bienen im AmazonasgebietStachellose Bienen sind die ersten Insekten, denen Grundrechte und Rechtspersönlichkeit gewährt wurden.
Im Gegensatz zu europäischen Honigbienen haben diese Wildbienen keinen Stachel. Sie sind wichtige Bestäuber und damit bedeutsam für die Artenvielfalt, zum Schutz der Wälder und zur globalen Ernährungssicherheit. Die peruanischen Gemeinden Satipo und Nauta haben 2025 entschieden diesen Bienen das Recht zu existieren und zu gedeihen zuzugestehen. Die Verordnungen begründen die Verpflichtung zum Erlass von Massnahmen zum Schutz der Bienen, einschließlich der Wiederaufforstung und Wiederherstellung ihres Lebensraums oder strengere Vorschriften für die Anwendung von Pestiziden und Herbiziden. In Peru sind die Wildbienen einer tödlichen Kombination aus Klimawandel, Abholzung und Pestiziden sowie der Konkurrenz durch europäische Bienen ausgesetzt. Diese Verordnungen sind das Ergebnis einer Forschungs- und Schutz-Kampagne unter der Leitung von Rosa Vásquez Espinoza, Gründerin von Amazon Research Internacional. Die Biologin Espinoza untersuchte zu Beginn den Honig dieser Bienen und war von dessen entzündungshemmenden, antiviralen, antibakteriellen und antioxidativen Inhaltsstoffen begeistert. Sie begann sich in Zusammenarbeit mit indigenen Völkern vermehrt für diese älteste Bienenart auf dem Planeten zu interessieren. Ungefähr die Hälfte der weltweit 500 bekannten Arten lebt im Amazonasgebiet, wo sie für die Bestäubung von mehr als 80 % der Flora verantwortlich sind, darunter Nutzpflanzen wie Kakao und Kaffee. Bei ihrer Arbeit erfuhr Espinoza, dass die Bienen immer schwieriger zu finden seien. Ihre chemischen Untersuchungen des Honigs zeigten, dass dieser Spuren von Pestiziden enthielt. Obwohl die Bienen in Gebieten weit entfernt von Landwirtschaftsgebieten lebten, in denen diese Pestizide verwendet werden. Zur Zeit wird mithilfe einer Petition versucht, ein entsprechendes Gesetz landesweit in Peru einzuführen. Auch andere Länder zeigen Interesse an dieser Form des Wildbienenschutzes, zum Beispiel die Niederlanden. Denn grundsätzlich wäre ein grundlegender rechtlicher Schutz auch in Europa notwendig, wo sich die Anzahl der vom Aussterben bedrohten Wildbienenarten in den letzten zehn Jahren verdoppelt hat. Quellen: AVAAZ The Guardian GARN Netzwerk Rechte der Natur Anton Reichmuth (links) und Roy Freemann (rechts) anlässlich ihrer Reuss-Einweihung Prost Reuss! Die Klimagrosseltern Zentralschweiz haben nicht nur tatkräftig bei der Unterschriftensammlung für die Reuss-Initiative mitgeholfen. Die beiden Klimagrossväter Roy Freemann und Bruder Anton Reichmuth haben das Erreichen der 5000 notwendigen Unterschriften am Ufer der Reuss auch gebührend gewürdigt.
Mit der alten Tradition der Einweihung haben sie, so Bruder Anton, die Reuss „als lebendige Schwester» in ihrem Bewusstsein und Herzen willkommen geheissen. «Ich werde alles daransetzen, dass meine menschlichen und nicht-menschlichen Schwestern und Brüder und ich selbst dich als Person und Subjekt mit eigener Rechtspersönlichkeit schätzen und ehren.» Zum Abschluss gab es dann ein «Prost!» auf die Reuss. Angriff auf die Rechte der Natur abgewehrtAm 16. November fand in Ecuador ein Referendum statt unter anderem mit der Frage, ob ein Verfassungsgebungsprozess eingeleitet werden soll, der eine Neufassung der Verfassung von 2008 vorsah. Die ecuadorianische Verfassung ist die weltweit erste, in welcher die Rechte der Natur verankert sind.
Das Referendum zu dieser Frage stellte ein ernsthaftes Risiko für die verfassungsrechtliche Anerkennung der Rechte der Natur dar. 62 Prozent der stimmberechtigten Ecuadorianerinnen und Ecuadorianer lehnten den Verfassungsvorschlag ab «ein Zeichen für überwältigendes Misstrauen gegenüber weiteren institutionellen Brüchen», so Natalia Greene, globale Direktorin der Global Alliance for the Rights of Nature. Und weiter «Als Ecuador 2008 die Natur als Rechtssubjekt anerkannte, haben wir einen völlig neuen rechtlichen und ethischen Horizont eröffnet – einen, der einen echten Paradigmenwechsel ermöglichte. Dieser Schritt ermöglichte es, Ökosysteme wie Los Cedros, den Vilcabamba-Fluss und den Machángara-Fluss vor Gericht nicht als auszubeutende Ressourcen, sondern als Lebewesen mit intrinsischem Wert zu verteidigen.», so Natalia Greene. Quelle: Natalia Greene, No to Noboa, Yes to Rights of Nature, 24.11.2025 Bild: Rechtsperson Reuss / AI Das Online-Magazin Republik bietet einen aktuellen politischen Überblick über die Situation des Grundwassers. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats habe festgestellt, «dass einige Kantone ihre Pflichten, das Trinkwasser sauber zu halten, in den Wind schlugen. Der Bundesrat musste also handeln. Er hat entschieden, dass die Wasserversorger mehr unternehmen sollen, um die Zuströmgebiete zu schützen. Das sind die Gebiete, aus denen etwa 90 Prozent einer sogenannten Grundwasserfassung durch versickertes Regenwasser gebildet werden.»
Die Kantone hätten erst einen Zehntel dieser Zuströmbereiche definiert. Die Republik meldet zudem, dass der Bund bei drei giftigen Pflanzenschutzmitteln keine Grenzwerte festlegen will. «Es handelt sich um Deltamethrin, Foramsulfuron und Lambda-Cyhalothrin. […] Mit Deltamethrin und Lambda-Cyhalothrin würden allerdings just jene beiden Stoffe ausgeklammert, welche ‘’aus ökotoxikologischer Sicht am giftigsten’’ seien, kritisiert der WWF.» Oder wie es Kantonschemiker Kurt Seiler gegenüber srf formuliert: «Ein Tropfen von einem Produkt mit Deltamethrin kann einen ganzen Bach vergiften». Die bürgerliche Mehrheit im Parlament habe vor der Abstimmung über die Trinkwasserinitiative versprochen, mehr für den Grundwasserschutz zu unternehmen. Nun geschehe das exakte Gegenteil, so die Republik. Ausdrücklich genannt wird der Vorstoss des Luzerner Mitte Politikers Leo Müller, der es für den Bundesrat schwieriger machen möchte, Pflanzenschutzmittel zu verbieten. Und FDP-Ständerätin Johanna Gapany, verlangt in Ihrem ihrem Antrag, dass Pestizidrückstände in Gewässern weniger oft gemessen werden. Quellen: Rösti kämpft für Pestizide. Das Wichtigste aus dem Bundeshaus. Republik 27.11.2025 Departement Rösti: Kein Grenzwert für hochgiftiges Insektizid, srf, 5.2.2025 |
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März 2026
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