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24/7/2025

Rechtspersönlichkeit

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Anerkennung der Rechte der Natur in der Schweiz

Die Bedeutung des Rechts auf Rechte, wie man die Rechtspersönlichkeit auch umschreiben kann, wird von vielen immer wieder unterschätzt. Sie kann, wie ein aktueller Fall zeigt, sogar Wirkung über die Landesgrenzen hinaus entfalten.

Das erste Gewässer, welches in Europa mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet wurde, ist die Lagune "Mar Menor" in Spanien. Die spanische Gesetzgebung sieht vor, dass jede natürliche und juristische Person das Ökosystem vertreten und für die Rechte der vom Klimawandel bedrohten Salzwasserlagune einstehen darf. Im Juli 2025 hat sich eine natürliche Person als Rechtsvertretung des Mar Menor an den Bund gewandt. Gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) und die Aarhus-Konvention (AK) wurde beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) ein Zugangsgesuch zu Dokumenten gestellt.

Die Rechtsvertretung des Mar Menor verlangte vom SIF die Anerkennung des Ökosystems als Rechtssubjekt in der Schweiz und die Feststellung der Vertretungsbefugnis. Als Begründung des Begehrens verweist die gesuchstellende Person auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts: «Ein ausländisches Gebilde, das nach seinem Recht als juristische Person verfasst und damit Träger von Rechten und Pflichten ist, geniesst in der Schweiz Rechtsfähigkeit und folglich auch Parteifähigkeit (BGE 138 III 714 E. 3.3.4; vgl. auch BGE 135 III 614 E. 4.2).»

Nach entsprechender Prüfung heisst das SIF beide Rechtsbegehren gut. Die Bundesverwaltungsbehörde erkennt das spanische Ökosystem als Rechtssubjekt an: 
« Unter Berücksichtigung Ihrer Ausführungen in der genannten Stellungnahme insbesondere zu Art. 6 BGÖ und den darin verankerten weitgehenden subjektiven Informationsanspruch («Jede Person») (...) sowie die Ausführungen in Ihrer Stellungnahme zur Rechts- und Parteifähigkeit von Mar Menor als ausländische juristische Person sind wir bereit, das vorliegende informelle Verfahren um Zugang zu amtlichen Dokumenten mit Mar Menor als Gesuchsteller weiterzuführen.»

Dieser Entscheid zeigt einmal mehr, wie wichtig die Rechtspersönlichkeit in unserem Rechtssystem ist. Die Anerkennung als Rechtssubjekt stellt eine notwendige Voraussetzung dar, um überhaupt seine Rechte wahrnehmen zu können. Es ist erfreulich, dass die Bundesverwaltung die Natur als Rechtssubjekt anerkennt, soweit ihr diese zugesprochen wurde.



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12/5/2025

Ausgestorben

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Ein untrügliches Zeichen, ob es unseren Gewässern gut oder schlecht geht, geben uns die Bewohnerinnen und Bewohner; zum Beispiel die Fische. Gemäss Aussage von Armin Meyer von der Kooperation Luzern sind in den letzten 100 Jahren in der Schweiz "neun Fischarten ausgestorben. Fünfzehn sind vom Aussterben bedroht, acht stark gefährdet und elf als verletzlich eingestuft." (Quelle LZ, 6.5.2025, S.19).
Er beurteilt den Druck auf die Gewässer als massiv. Grund sei die intensive Wassernutzung durch den Menschen.
Ausgestorben sind zum Beispiel das Flussneunauge, der Maifisch, die Finte und der Huchen. 

Aber wie sollen sich die Gewässer für ihre Bewohnerinnen wehren, wenn sie selber keine Rechtspersönlichkeit und Grundrechte haben? In unserem Rechtssystem ein Ding der Unmöglichkeit.

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26/4/2025

reuss-Initiative

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Mitglieder des Initiativkomitees anlässlich der Lancierung am 26.4.2025          Photo: Marianne Schulze
v.l.n.r: Markus Schärli, Hansruedi Aregger, Helen Reinhard, Angelo Breda, Rahel Estermann


Die reuss-Initiative ist lanciert

Die Reuss und alle öffentlichen Gewässer im Kanton Luzern sollen Grundrechte und Rechtspersönlichkeit erhalten. Dies verlangt eine Volksinitiative im Kanton Luzern. Damit soll eine wesentliche Lücke im Rechtssystem geschlossen werden, denn im Gegensatz zu Menschen, Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Anstalten, hat die nicht-menschliche Natur keine Rechtspersönlichkeit und keine Grundrechte.
„Ein gutes Gewässerschutzgesetz nützt nicht viel, wenn sich die Gewässer nicht darauf berufen können, weil ihnen die Rechtspersönlichkeit fehlt.“, so Mitinitiant Markus Schärli, Präsident des Vereins Rechtsperson Reuss, bei der Lancierung der Initiative am Ufer der Reuss. Ein Rechtssystem müsse gerecht sein, und das sei es nicht, wenn die nicht-menschliche Natur davon ausgeschlossen werde.
Angesichts des Artensterbens müssten wir aufs Neue eine Balance mit der Natur finden, so Mitinitiantin Rahel Estermann, Kantonsrätin der Grünen. «Dafür müssen wir sie anerkennen und ihr Rechte geben. Wir müssen unser menschen-zentriertes Weltbild neu justieren.» Und sie weist darauf hin, dass diese Idee, einem Gewässer Rechtspersönlichkeit zu verschaffen, sowohl in Spanien (Mar Menor) als auch in Neuseeland (Whanganui) bereits umgesetzt sei.
 
«Die Initiative bietet die Möglichkeit, unser Verhältnis zu unserem Lebensraum zu reflektieren», so Mitinitiant und Jurist Angelo Breda, Assistent an der Rechtsfakultät der Universität Luzern.
Die Idee, der Natur Rechte zu geben, ist nicht neu. Schon 1973 schlug der Richter und Rechtsprofessor Christopher Stone vor, dass auch Bäume Rechtspersönlichkeit und Grundrechte haben sollten.
In der Zwischenzeit hat die Vision auch im europäischen Raum Fahrt aufgenommen und wird intensiv in entsprechenden Netzwerken, wie dem «Netzwerk Rechte der Natur» oder der «Confluence of European Water Bodies» diskutiert. Auch der Natur- und Tierschutzverein Rechtsperson Reuss ist Teil dieser Netzwerke. Er setzt sich im Kanton Luzern dafür ein nicht-menschlichen Wesen Rechtspersönlichkeit und Grundrechte in der Verfassung zu verschaffen, um deren effektiven Schutz nachhaltig zu verbessern.
Kantonsrätin Rahel Estermann hat aus Sorge um unsere Ökosysteme diese Diskussion mit einer Anfrage im Jahr 2023 ins Kantonsparlament gebracht. Denn, so Estermann, das Verhältnis der Menschen zur Natur gehöre zu den zentralen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen dieses Jahrhunderts.
Die Reuss-Initiative ist der logische nächste Schritt, um sich dieser Herausforderung zu stellen.
Neben dem Verein Rechtsperson Reuss und den Grünen Luzern, wird die Reuss-Initiative auch vom Forum für Ethik und Ökologie unterstützt.  «Wir müssen uns wieder mit der Natur verbinden, in Einklang mit ihr leben. Das gelingt uns nur, wenn wir sie auch im Rahmen unseres Rechtssystems als gleichwertiges Subjekt achten», sagt Hansruedi Aregger, Co-Präsident des Forums. Unterstützung erhält die Initiative auch von den Klimagrosseltern Zentralschweiz, Sentience und Tier im Fokus.
Internationale Unterstützung bieten die Organisationen Netzwerk Rechte der Natur, Confluence of European Water Bodies, YERA Hub und Rights of Mother Earth.
 
Text des Initiativbegehrens
§ 10 Abs. 3 (neu)
Die Grundrechte und die Rechtspersönlichkeit der nicht-menschlichen Natur sind nach Massgabe der Kantonsverfassung gewährleistet.

§ 10bis Grundrechte und Rechtspersönlichkeit der Gewässer (neu)
1 Die öffentlichen Gewässer des Kantons sind mit Grundrechten gemäss Abs. 2 und Rechtspersönlichkeit ausgestattet.
2 Die Gewässer haben Anspruch auf Existenz und ökologische Unversehrtheit.
3 Das Gesetz regelt die praktische Umsetzung. Es ist so auszugestalten, dass die wirksame und unabhängige Geltendmachung und Durchsetzung der gewährten Ansprüche sichergestellt sind.

Übergangsbestimmung zu § 10 Abs. 3 sowie § 10bis (neu)
Der Kantonsrat verabschiedet die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen innert drei Jahren seit Annahme von § 10 Abs. 3 sowie
§ 10bis. Falls nach Ablauf der Frist kein Gesetz nach Massgabe von § 10bis Abs. 3 besteht, kommen die entsprechenden Bestimmungen, die auf juristische Personen Anwendung finden, analog für die Gewässer zur Anwendung.

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23/4/2025

Heimlichtun

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Gewässer geraten immer mehr unter Druck. 2024 wurden 40 problematische Pflanzengifte zusätzlich bewilligt, so Daniel Büler, im K-Tipp vom 26.3.2025, S.62. Freiwillig hat der Bund diese Informationen nicht herausgegeben. Werden Mittel mit hohen Risiken für Mensch und Umwelt in der Schweiz neu zugelassen, "erfährt die Bevölkerung vom zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit nicht, um welche Gifte es sich handelt." Eine Heimlichtuerei der Behörden, welche für die Gewässer fatal ist. Denn auch wenn bekannt ist, dass diese Giftstoffe letztlich in den Gewässern landen, haben diese nichts dazu zu sagen, geschweige, sich dagegen zu wehren. Dies, obwohl es sich um hochgiftige Stoffe handelt, wie die Auswertung des K-Tipps zeigt: "Bei 21 von insgesamt 101 neuen Pestiziden - also bei rund einem Fünftel - besteht laut den Behörden ein 'besonderes Risikopotential'.
Immer mehr von diesem Gift landet im Trinkwasser. "Gemäss Bund werden im Mittelland die gesetzlichen Grenzwerte für Pestizide im Grundwasser an mehr als 60 Prozent der Messstellen überschritten."

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28/3/2025

Yera Hub Europe

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Der Verein Rechtsperson Reuss ist seit März mit dem Young Environmental Research and Advocacy (YERA) Hub Europe vernetzt. Wir haben Alina Friedrich gefragt, was der YERA Hub genau sei. Sie antwortet im Namen des Teams:
"YERA Hub ist ein Kollektiv junger, diverser Forschenden und Organisierenden aus ganz Europa, die sich für Gesetze zum Schutz der Menschen und des Planeten einsetzen. Wir setzen uns für Umweltgerechtigkeit ein, indem wir forschen und uns für stärkere und bessere Umweltgesetze einsetzen. Wir verstehen, dass Themen wie Ökozid und Rechte der Natur für den Umweltschutz von großer Bedeutung sind.

Unser aktuelles Projekt knüpft an diesen Auftrag an. Die westlichen Industrienationen haben den Kontakt zur Natur weitgehend verloren. Mit dem Konzept der Gewährung von Naturrechten haben wir jedoch die Möglichkeit, unsere auf den Menschen ausgerichteten rechtlichen Rahmenbedingungen neu auszurichten, um dem Eigenwert der Natur mehr Respekt zu zollen. Dennoch wird der zutiefst persönliche und relationale Charakter des Themas auf objektive Weise vermittelt, wenn zu Naturrechten geforscht wird. Dies führt zu einer Kluft zwischen der subjektiven Erfahrung und ihrer Darstellung und schränkt die Aufforderungen zum Handeln erheblich ein, da sich viele Menschen nicht angesprochen und einbezogen fühlen. Daher wollen wir künstlerische und nicht-akademische Ansätze integrieren, um das Wissen über die Anerkennung des Wertes der Natur innerhalb unseres gesetzlichen Rahmens in einer auf interdisziplinärer Forschung basierenden Kunstausstellung zu teilen.

YERA Hub stützt sich auf drei Säulen.

Forschung. YERA Hub zeichnet sich durch seinen innovativen interdisziplinären Forschungsansatz aus, der rechtliche, wirtschaftliche und geowissenschaftliche Perspektiven integriert. Diese umfassende Methodik verbessert die Qualität und Anwendbarkeit der Ergebnisse und ermöglicht die Entwicklung effektiver Lösungen für komplexe Umweltherausforderungen.

Wirkungsorientierte Interessenvertretung. Die Freiwilligen des YERA Hub sind Expert*innen darin, Forschung wirkungsvoll zu gestalten. Wir glauben, dass wir ein Mitspracherecht bei der Lösung von Nachhaltigkeitsproblemen haben können und sollen, und wir finden innovative und wirkungsvolle Methoden, um unsere Botschaft zu vermitteln. Zu diesem Zweck organisieren wir Podiumsdiskussionen zum Thema Forschung, nehmen an Diskussionen über internationales Recht und Frieden teil und veranstalten eine Kunstausstellung zum Thema Rechte der Natur.

Internationale Zusammenarbeit. YERA Hub ist ein Ort der Verbindung. Unser Netzwerk umspannt die ganze Welt, von den Niederlanden bis nach Frankreich, Chile, Mali und zurück. Wir sind Teil verschiedener Netzwerke wie dem Netzwerk Rechte der Natur und World Youth for Climate Justice und arbeiten eng mit Nachwuchswissenschaftler*innen, engagierten Einzelpersonen, erfahrenen Fachleuten und Partnerorganisationen aus allen Bereichen der Wissenschaft zusammen, die mit uns die Macht des Rechts für eine nachhaltige Zukunft nutzen wollen.

Obwohl wir erst vor etwas mehr als einem Jahr gegründet wurden, ist unser Team von zwei Mitbegründer*innen auf mehr als 30 engagierte Freiwillige angewachsen, die gemeinsam an der Verwirklichung unserer Mission arbeiten. YERA Hub ist ehrgeizig, und so haben wir bereits mit renommierten Organisationen zusammengearbeitet und Workshops und Podiumsdiskussionen mit der Cambridge Climate Society an der Universität Cambridge veranstaltet. Ebenfalls fanden mehrere Veranstaltungen  an der Universität von Amsterdam statt. (siehe hier) Außerdem nahmen wir an einer Podiumsdiskussion mit führenden Expert*innen, Politik*innenund Aktivist*innen im Bereich des internationalen Rechts in Berlin teil (siehe hier).

Wir fördern ein wahrheitsgetreues, engagiertes und unterstützendes Netzwerk, das mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wie EcoJustice (ehemals Stop Ecocide Netherlands), Stop Ecocide Germany und Chile Sin Ecocidio, dem Netzwerk Rechte der Natur, Rechtsperson Reuss und Protect the Planet zusammenarbeitet, und viele weitere werden folgen."

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23/3/2025

Petition Ozeane

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Die Petition „Unser Ozean, unsere Zukunft: Beschleunigung des Handelns“ fordert die Anerkennung der Rechte und des Eigenwerts des Ozeans.
Trotz der enormen ökologischen Bedeutung der Ozeane, werden diese überfischt, verschmutzt und durch das menschliche Verhalten erwärmt. Dies bedroht die Existenz der Meeresbewohner und zerstört die Pflanzenwelt der Ozeane.

Mit dieser Petition wird versucht diese Krise zu stoppen und das Gleichgewicht der Ozeane zu schützen, damit Meereslebewesen und Ökosysteme gedeihen können.
Im Juni 2025 wird Nizza Gastgeber der Ozeankonferenz der Vereinten Nationen sein. In diesem wichtigen Moment, in dem sich die Staats- und Regierungschefs der Welt versammeln, will die Petition für das Anliegen der Ozeane Gehör verschaffen.

Die Petition fordert unter anderem Rechte für die Ozeane weltweit durch die Nachahmung der Erfolge, die bereits von Ländern wie Ecuador, Neuseeland und Spanien erzielt wurden. Sie fordert die Schaffung sicherer Zonen, in denen die Rechte der Ozeane Vorrang vor schädlichen industriellen Aktivitäten und Ausbeutung haben.
Die Petitionäre fordern zudem ein Existenzrecht mariner Ökosysteme und ihrer Lebewesen.
Die Petition wurde von der französischen Vereinigungen Wild Legal lanciert.

Hier gibt es zusätzliche Informationen und die Möglichkeit, die Petition zu unterzeichnen.


 


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23/3/2025

Ouse-Charta

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Grundrechte für die Ouse

Das «Lewes District Council», der Bezirksrat von Lewes (Bezirk im County South Essex in Grossbritannien), hat sich für eine Charte der Rechte des Flusses Ouse ausgesprochen. Diese Charta werden die Bedeutung des Flusses Ouse für kommende Generationen festschreiben.
Die Charta wurde mit der Organisation «Love Our Ouse» und anderen lokalen Partnern entwickelt. «Love Our Ouse» ist wie der Verein Rechtsperson Reuss Teil der Bewegung «Confluence of European Water Bodies» und setzt sich wie der Verein Rechtsperson Reuss für die Rechte der Natur ein.
Die Charta definiert acht neue Rechte des Flusses Ouse, unter anderem das Recht frei von Verschmutzung zu sein oder das Recht auf einheimische Biodiversität.
Ratsmitglied Emily O'Brien, Kabinettsmitglied für Natur, Klima und Ernährungssysteme beim Lewes District Council sagt, diese bahnbrechenden Charta sei das Ergebnis der Zusammenarbeit zahlreicher Partner, mit dem Ziel, die Bedeutung des Flusses Ouse für kommende Generationen zu verankern.
Sie hoffe, dass die Unterstützung durch den Rat (discrict councel) dazu führe, dass eines Tages eine Gesetzesänderung die Interessen der Natur voll und ganz anerkenne.
Und Matthew Bird, Direktor von Love Our Ouse, hofft, dass die Unterstützung der Ouse-Charta durch den Lewes District Council eine Inspiration für alle lokalen und nationalen Gemeinschaften sei, die mit dem Fluss verbunden seien.
Auf jeden Fall ist es eine Inspiration den Kampf für die Rechte der Reuss weiterzuverfolgen.
Quelle: Bezirkverwaltung Lewes

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13/2/2025

Biber-anarchie

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Die Natur ist heute noch vom Rechtssystem ausgeschlossen. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit Was nicht heisst, dass sich die Natur in einigen Fällen nicht selbst um ihre Rechte kümmert, wie ein Artikel im Tagesanzeiger (20250211-S14), aufzeigt.
Es geht um eine kanalisierte Flusslandschaft der Klabava in Tschechien (Landschaftschutzpark Brdy) , die wieder renaturiert werden sollte. Allerdings kam das Projekt nicht vom Fleck. Es wurde gestritten. Nicht am Streit zwischen Naturschützern, Kommunalpolitikern, Wasserwirtschaftern und Forstbetrieben beteiligen wollte sich eine Biberfamilie. Stattdessen nutzte sie den jahrelangen Streit, um hunderte von Bäumen zu fällen und damit einen Damm zu bauen, das Gebiet zu überfluten, die Klabava wieder sauberer und lebenswerter für Amphibien und andere Lebewesen zu machen. Sie hat dafür weder Formulare ausgefüllt, noch Bewilligungen eingeholt. Immerhin hat sie sich an die Vorgaben der Planer gehalten und den Damm dort gebaut, wo er hätte gebaut werden sollen. Projekt abgeschlossen.
Irgendwie erscheinen Biber effizienter als Verwaltungsbeamte.
Höre dazu auch: Was die Biber schaffen, ist faszinierend. (srf)

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13/2/2025

Bangladesh

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Im Juli 2019 sind die Flüsse in Bangladesh durch einen Gerichtsentscheid des obersten Gerichts Subjekte mit Persönlichkeitsrechten geworden. Ihre Vertreter können genau so klagen, wenn ein  Fluss verschmutzt wird, so wie es Menschen können, wenn sie verletzt und in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden. (Quelle: Vox-20190818)
Im Gegensatz zu andern Ländern, in denen einzelne Flüsse mit eigenen Persönlichkeitsrechten ausgestattet wurden, profitieren in Bangladesh alle Flüsse von dieser rechtlichen Besserstellung.
Gegenüber dem Verein Rechtsperson Reuss macht die Rechtswissenschafterin Laura Burgers, eine Expertin auf dem Gebiet der Rechte der Natur, klar, dass es ein wertvoller Schritt sei, der Natur Rechte zuzugestehen. Allerdings dürfe nicht unterschätzt werden, dass die Herausforderung bestehen bleibe, diese Rechte auch durchzusetzen. Denn auch wenn ein Fluss klagen kann, braucht es Macht und Geld, um Prozesse zu gewinnen. Das ist bei Flüssen und Menschen gleich.

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20/1/2025

Schweine-anzeige

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Leider haben nicht-menschliche Personen keine Grundrechte und keine Rechtspersönlichkeit. Diese Ungerechtigkeit in unserem Rechtssystem zu ändern ist das Hauptanliegen unseres Vereins.
Wie verheerend diese Ungerechtigkeit für Nicht-Menschen ist, zeigt einmal mehr ein Brand in einem industriellen Schweinehaltungsbetrieb im Kanton Luzern. 30 Mutterschweine und 200 Schweinekinder sind dabei jämmerlich in den Flammen umgekommen, bei lebendigem Leib verbrannt. Wie können Bürger im Interesse der Schweine sicherstellen, dass dieser erbärmliche, tierquälerische Tod minutiös von der Staatsanwaltschaft untersucht wird?
Der Vereinspräsident hat den Versuch aufs Exempel gemacht und Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht wegen Tierquälerei. Es soll damit sichergestellt werden, dass mindestens jemand aus der Öffentlichkeit darauf achtet, dass die Strafuntersuchungsbehörden sicherstellen, dass:
  • der industrielle Schweinehalter alle Brandschutzvorschriften eingehalten und alle notwendigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt hat, die angezeigt sind, um eine solche Katastrophe zu verhindern.
  • die Firma, welche die elektrischen Anlage verkauft und installiert hat, welche offenbar infolge Kurzschluss für den Brand verantwortlich war, keine Material- und Installationsfehler zu verantworten hat.
  • die staatliche Institution, welche die Brandschutzvorschriften erlässt und kontrolliert, ihre Aufgaben korrekt, dem Risiko angemessen, wahrgenommen hat.
Diese Fragen drängen sich auf, weil es sich beim Brand in Hohenrain um keinen Einzelfall handelt. Regelmässig verbrennen Schweine bei Bränden von Schweineställen. So verbrannten beispielsweise ein paar Kilometer entfernt ein Jahr zuvor in Rain Schweine bei einem Stallbrand und ein paar Monate vor dem Brand in Hohenrain verbrannten rund 800 Schweine in Gossau.
Entsprechend hat der Vereinspräsident versucht sich mit der Strafanzeige als Privatkläger (Strafkläger) zu konstituiren , damit er über den Ausgang der Untersuchung informiert wird und dieser Fall nicht ohne Untersuchung versanden kann. Gleichzeitig kann so getestet werden, wie es um die garantierte Öffentlichkeit unserer Justiz steht.
Zwischenstand: bis hierher steht es schlecht. Die Staatsanwältin hat den Vereinspräsidenten nicht als Privatkläger zugelassen. Argument: er sei nicht unmittelbar in seinen Rechten verletzt.
Damit setzt sie sich allerdings in Widerspruch zum Kantonsgericht, welches in seinem Urteil vom Dezember 2024 schreibt, der Einsatz der Vereinsmitglieder für die Rechte nicht-menschlicher Naturpersonen diene der Verfolgung von Sonderinteressen der Mitglieder. Das Gericht sprach unserem Verein die Steuerbefreiung ab, «da die persönlichen Interessen der Mitglieder im Vordergrund stehen». Somit sind die Interessen der Schweine gemäss kantonaler Rechtsprechung die Interessen der Vereinsmitglieder und somit auch dessen Präsidenten.
Nun muss das Kantonsgericht entscheiden, ob es bei seiner Meinung bleibt, oder ob es wie eine Fahne im Wind je nach Interesse der Verwaltung einmal so und einmal anders entscheidet.
Wir sind gespannt.

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    Markus Schärli / Präsident Verein Rechtsperson Reuss

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