RECHTE NICHT-MENSCHLICHER OPFERIn ihrer Studie untersucht Anna Hatzius Sarramona vom YERA Hub die Rechte nicht-menschlicher Opfer.
Menschen, die Opfer einer Straftat werden, haben umfassende Opferrechte. Diese Rechte ermöglichen ihnen unter anderem Zugang zu Informationen, welche die Staatsanwaltschaft erhält, die Anhörung vor Gericht und die Gewährung von Entschädigungsmassnahmen. Opferrechte seien wichtig, so Sarramona, weil «Strafverfahren nicht nur dazu dienen sollen, den Täter zu bestrafen, sondern auch den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.» Im Falle von Umweltverbrechen sei die Rolle der Opfer jedoch sehr begrenzt, da die überwiegend nicht-menschlichen Opfer nicht unter den traditionellen Opferbegriff fallen würden. Das Strafrechtssystem sei von Natur aus anthropozentrisch. «Nur Menschen oder wirtschaftliche Gruppen von Menschen, wie z. B. Unternehmen, sind vor dem Gesetz Personen, und nur diejenigen, die vor dem Gesetz Personen sind, können Rechte haben.» Deshalb sei es notwendig die Rechtspersönlichkeit auf natürliche Einheiten auszuweiten und ihnen damit Rechte zuzugestehen. Die Umwelt und ihre (nicht-menschlichen) Bewohner seien nicht ausdrücklich von der Rechtsopferstellung ausgeschlossen, «sie wurden», so Sarramona, «lediglich nie berücksichtigt.» Sarramona verweist auf den Tieranwalt in Zürich, der im Jahr 2010 in Zusammenhang mit der Einführung der Schweizer Strafprozessordnung abgeschafft wurde, weil ein solcher im Bundesrecht in vorgesehen war. Für den vollständigen Bericht siehe die Quelle unten. Quellen: Anna Hatzius Sarramona, YERA Hub, NON-HUMAN VICTIMS AND THEIR RIGHTS NZZ, Endgültiges Aus für den Zürcher Tieranwalt, 30.6.2010 [abgerufen am 21.2.2026] Kommentare sind geschlossen.
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März 2026
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