Anerkennung der Rechte der Natur in der SchweizDie Bedeutung des Rechts auf Rechte, wie man die Rechtspersönlichkeit auch umschreiben kann, wird von vielen immer wieder unterschätzt. Sie kann, wie ein aktueller Fall zeigt, sogar Wirkung über die Landesgrenzen hinaus entfalten.
Das erste Gewässer, welches in Europa mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet wurde, ist die Lagune "Mar Menor" in Spanien. Die spanische Gesetzgebung sieht vor, dass jede natürliche und juristische Person das Ökosystem vertreten und für die Rechte der vom Klimawandel bedrohten Salzwasserlagune einstehen darf. Im Juli 2025 hat sich eine natürliche Person als Rechtsvertretung des Mar Menor an den Bund gewandt. Gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) und die Aarhus-Konvention (AK) wurde beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) ein Zugangsgesuch zu Dokumenten gestellt. Die Rechtsvertretung des Mar Menor verlangte vom SIF die Anerkennung des Ökosystems als Rechtssubjekt in der Schweiz und die Feststellung der Vertretungsbefugnis. Als Begründung des Begehrens verweist die gesuchstellende Person auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts: «Ein ausländisches Gebilde, das nach seinem Recht als juristische Person verfasst und damit Träger von Rechten und Pflichten ist, geniesst in der Schweiz Rechtsfähigkeit und folglich auch Parteifähigkeit (BGE 138 III 714 E. 3.3.4; vgl. auch BGE 135 III 614 E. 4.2).» Nach entsprechender Prüfung heisst das SIF beide Rechtsbegehren gut. Die Bundesverwaltungsbehörde erkennt das spanische Ökosystem als Rechtssubjekt an: « Unter Berücksichtigung Ihrer Ausführungen in der genannten Stellungnahme insbesondere zu Art. 6 BGÖ und den darin verankerten weitgehenden subjektiven Informationsanspruch («Jede Person») (...) sowie die Ausführungen in Ihrer Stellungnahme zur Rechts- und Parteifähigkeit von Mar Menor als ausländische juristische Person sind wir bereit, das vorliegende informelle Verfahren um Zugang zu amtlichen Dokumenten mit Mar Menor als Gesuchsteller weiterzuführen.» Dieser Entscheid zeigt einmal mehr, wie wichtig die Rechtspersönlichkeit in unserem Rechtssystem ist. Die Anerkennung als Rechtssubjekt stellt eine notwendige Voraussetzung dar, um überhaupt seine Rechte wahrnehmen zu können. Es ist erfreulich, dass die Bundesverwaltung die Natur als Rechtssubjekt anerkennt, soweit ihr diese zugesprochen wurde.
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