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7/1/2026

Rechte fuer Wildbienen

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Grundrechte und Rechtspersönlichkeit für stachellose Bienen im Amazonasgebiet

Stachellose Bienen sind die ersten Insekten, denen Grundrechte und Rechtspersönlichkeit gewährt wurden.
Im Gegensatz zu europäischen Honigbienen haben diese Wildbienen keinen Stachel. Sie sind wichtige Bestäuber und damit bedeutsam für die Artenvielfalt, zum Schutz der Wälder und zur globalen Ernährungssicherheit.
Die peruanischen Gemeinden Satipo und Nauta haben 2025 entschieden diesen Bienen das Recht zu existieren und zu gedeihen zuzugestehen. Die Verordnungen begründen die Verpflichtung zum Erlass von Massnahmen zum Schutz der Bienen, einschließlich der Wiederaufforstung und Wiederherstellung ihres Lebensraums oder strengere Vorschriften für die Anwendung von Pestiziden und Herbiziden.
In Peru sind die Wildbienen einer tödlichen Kombination aus Klimawandel, Abholzung und Pestiziden sowie der Konkurrenz durch europäische Bienen ausgesetzt.
Diese Verordnungen sind das Ergebnis einer Forschungs- und Schutz-Kampagne unter der Leitung von Rosa Vásquez Espinoza, Gründerin von Amazon Research Internacional.
Die Biologin Espinoza untersuchte zu Beginn den Honig dieser Bienen und war von dessen entzündungshemmenden, antiviralen, antibakteriellen und antioxidativen Inhaltsstoffen begeistert. Sie begann sich in Zusammenarbeit mit indigenen Völkern vermehrt für diese älteste Bienenart auf dem Planeten zu interessieren. Ungefähr die Hälfte der weltweit 500 bekannten Arten lebt im Amazonasgebiet, wo sie für die Bestäubung von mehr als 80 % der Flora verantwortlich sind, darunter Nutzpflanzen wie Kakao und Kaffee.
Bei ihrer Arbeit erfuhr Espinoza, dass die Bienen immer schwieriger zu finden seien. Ihre chemischen Untersuchungen des Honigs zeigten, dass dieser Spuren von Pestiziden enthielt. Obwohl die Bienen in Gebieten weit entfernt von Landwirtschaftsgebieten lebten, in denen diese Pestizide verwendet werden.
Zur Zeit wird mithilfe einer Petition versucht, ein entsprechendes Gesetz landesweit in Peru einzuführen. Auch andere Länder zeigen Interesse an dieser Form des Wildbienenschutzes, zum Beispiel die Niederlanden. Denn grundsätzlich wäre ein grundlegender rechtlicher Schutz auch in Europa notwendig, wo sich die Anzahl der vom Aussterben bedrohten Wildbienenarten in den letzten zehn Jahren verdoppelt hat.
 
Quellen:
AVAAZ
The Guardian
GARN

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    Markus Schärli / Präsident Verein Rechtsperson Reuss // Bilder: BingImageCreator/Verein Rechtsperson Reuss

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