Rechtsperson Reuss fordert konsequenzenUnser Verein hat zu zwei Vernehmlassungen im Bereich Gewässer Stellung bezogen. Die Stellungnahmen betreffen die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) und die Vernehmlassung zur Strategie Wassernutzung und Wasserversorgung (Wasserstrategie) des Kantons Luzern.
Eidgenössisches Gewässerschutzgesetz Trotz Vorgaben des Bundes hat der Kanton Luzern die Gewässerschutzverordnung bezüglich Zuströmbereiche zum Schutz der Grundwasservorkommen nicht festgelegt, die Grundwasservorkommen bleiben belastet. Diese Vorgaben auf Gesetzesstufe zu verschieben, ändert nichts am Missstand. Die Luzerner Regierung handelt nicht. Das Gewässerschutzgesetz muss deshalb bei der Festlegung von Zuströmbereichen, welche das Trinkwasser schützen, automatisch fixe Nutzungsbeschränkungen für Nitrat- und Pestizide festlegen. Zusätzlich muss zwingend eine Strafnorm vorgesehen werden, falls der zuständige Regierungsrat das Gewässerschutzgesetz nicht durchsetzt. Kantonale Wasserstrategie Bei der Definition der integralen Wasserwirtschaft fehlt die Biodiversität als wesentliches Element. Zudem fehlt bei der Aufzählung der Herausforderungen das Einzugsgebiets-management gemäss der Anleitung zur integralen Bewirtschaftung für die Praxis (BAFU 2012). Die Anwendung dieser Bundesrichtlinie auf die grösseren Flusseinzugsgebiete wie Kleine Emme, Wigger, Suhre, Pfaffneren und Reuss muss ergänzt werden. Bei der statistischen Darstellung ist der Pflanzenbau aufzuschlüsseln in Pflanzenbau für die menschliche Ernährung und den Pflanzenbau für die Ernährung von Tieren. Zudem braucht es eine Aufschlüsselung nach biologischem und konventionellem Pflanzenbau und strategische Zielvorgaben zur Förderung des biologischen Pflanzenbaus, der die Gewässer massiv weniger belastet. Zudem fordert der Verein Rechtsperson Reuss einen zusätzlichen Punkt «Kommunikation» in der Strategie. Die Behörden (Kantonschemiker, Umweltamt, Polizei) sollen verpflichtet werden, bei der Feststellung von Verunreinigungen, nicht erreichen von Qualitätsnormen, nicht einhalten von Grenzwerten, die Bevölkerung umgehend zu informieren. Geheimhaltungspflichten sind im Bereich der Gewässer fehl am Platz. Zudem müssen Konsequenzen aufgezeigt werden, wenn die Verantwortlichen die Ziele verfehlen. Wir schlagen vor, dass ein Amtsenthebungsverfahren gegen den verantwortlichen Regierungsrat eingeleitet werden muss, wenn dieser mehr als 20% der selbst gesetzten Ziele verfehlt. Der vollständige Text der beiden Vernehmlassungsantworten kann bei Interesse mit Mail beim Präsidenten bezogen werden. Kommentare sind geschlossen.
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März 2026
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