Das Bauernkartell hat wieder zugeschlagenDie Rundschau des Schweizer Fernsehens hat nicht nur aufgezeigt, wie Landwirtschaftsvertreter hinter verschlossenen Türen Druck auf die Bundesverwaltung ausübten, um Grenzwerte für das hochgiftige Delthametrin und drei weitere Pestizide zu verhindern. Die Sendung hat auch aufgezeigt, dass das Bundesamt für Justiz das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK darauf aufmerksam macht, dass sich das UVEK damit gesetzeswidrig verhält. «Wir machen Sie darauf aufmersam, [...] dass das UVEK an Verfassung und Gesetz gebunden ist.»
Nun ist längst bekannt, dass das Gewässerschutzgesetz nicht nur von Bauern nicht eingehalten wird, sondern, dass auch die kantonalen Behörden im Kanton Luzern, dem Gesetz keine Nachachtung verschaffen – obwohl auch das Bau, Umwelt und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern an Verfassung und Gesetz gebunden wäre. Solange die Gewässer keine Rechtspersönlichkeit und Grundrechte haben, wie von der Reuss-Initiative gefordert, kann sich das Bauernkartell erfolgreich um die Gesetze foutieren. Das Bauernkartell hat nichts zu befürchten, solange es die Entscheide in Parlament und Verwaltung zu seinen Gunsten beeinflussen kann, weil sich die Gewässer nicht wehren und die Einhaltung der Gesetze vor Gericht nicht einfordern können. Und so werden auch im Kanton Luzern Kartellinteressen der Bauern höher gewichtet als wissenschaftliche Erkenntnisse und eine intakte Biodiversität. Pestizide sind in der Landwirtschaft nicht alternativlos, wie Bio-Landwirtinnen und Landwirte seit längerem beweisen. Es ist zwar richtig, dass es sehr viel Wissen und Erfahrung braucht, um sensible Pflanzen, wie den Raps biologisch anzubauen (Mischkulturen, regenerative Landwirtschaft, Permakulturen usw.). Aber natürlich ist es einfacher an der Landwirtschaftsschule das Verspritzen von Gift zu vermitteln, anstatt anspruchsvolle Pflanzenwirtschaft. Dass damit die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens zerstört und die Gewässer vergiftet werden, wie letzthin die Whyna bei Beromünster, wird vom Bauernkartell in Kauf genommen. Quelle: Rundschau srf, 18.2.2026 Bauern-Power, Wie Pestizid-Grenzwerte verhindert wurden. srf, 18.2.2026, Bundesamt für Justiz sieht Verstoss gegen Gewässerschutzgesetz RECHTE NICHT-MENSCHLICHER OPFERIn ihrer Studie untersucht Anna Hatzius Sarramona vom YERA Hub die Rechte nicht-menschlicher Opfer.
Menschen, die Opfer einer Straftat werden, haben umfassende Opferrechte. Diese Rechte ermöglichen ihnen unter anderem Zugang zu Informationen, welche die Staatsanwaltschaft erhält, die Anhörung vor Gericht und die Gewährung von Entschädigungsmassnahmen. Opferrechte seien wichtig, so Sarramona, weil «Strafverfahren nicht nur dazu dienen sollen, den Täter zu bestrafen, sondern auch den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.» Im Falle von Umweltverbrechen sei die Rolle der Opfer jedoch sehr begrenzt, da die überwiegend nicht-menschlichen Opfer nicht unter den traditionellen Opferbegriff fallen würden. Das Strafrechtssystem sei von Natur aus anthropozentrisch. «Nur Menschen oder wirtschaftliche Gruppen von Menschen, wie z. B. Unternehmen, sind vor dem Gesetz Personen, und nur diejenigen, die vor dem Gesetz Personen sind, können Rechte haben.» Deshalb sei es notwendig die Rechtspersönlichkeit auf natürliche Einheiten auszuweiten und ihnen damit Rechte zuzugestehen. Die Umwelt und ihre (nicht-menschlichen) Bewohner seien nicht ausdrücklich von der Rechtsopferstellung ausgeschlossen, «sie wurden», so Sarramona, «lediglich nie berücksichtigt.» Sarramona verweist auf den Tieranwalt in Zürich, der im Jahr 2010 in Zusammenhang mit der Einführung der Schweizer Strafprozessordnung abgeschafft wurde, weil ein solcher im Bundesrecht in vorgesehen war. Für den vollständigen Bericht siehe die Quelle unten. Quellen: Anna Hatzius Sarramona, YERA Hub, NON-HUMAN VICTIMS AND THEIR RIGHTS NZZ, Endgültiges Aus für den Zürcher Tieranwalt, 30.6.2010 [abgerufen am 21.2.2026] |
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März 2026
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