Ein untrügliches Zeichen, ob es unseren Gewässern gut oder schlecht geht, geben uns die Bewohnerinnen und Bewohner; zum Beispiel die Fische. Gemäss Aussage von Armin Meyer von der Kooperation Luzern sind in den letzten 100 Jahren in der Schweiz "neun Fischarten ausgestorben. Fünfzehn sind vom Aussterben bedroht, acht stark gefährdet und elf als verletzlich eingestuft." (Quelle LZ, 6.5.2025, S.19). Er beurteilt den Druck auf die Gewässer als massiv. Grund sei die intensive Wassernutzung durch den Menschen. Ausgestorben sind zum Beispiel das Flussneunauge, der Maifisch, die Finte und der Huchen. Aber wie sollen sich die Gewässer für ihre Bewohnerinnen wehren, wenn sie selber keine Rechtspersönlichkeit und Grundrechte haben? In unserem Rechtssystem ein Ding der Unmöglichkeit.
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