<![CDATA[Rechtsperson REUSS - Blog]]>Thu, 23 Jan 2025 17:20:37 +0100Weebly<![CDATA[Schweine-anzeige]]>Mon, 20 Jan 2025 19:41:00 GMThttp://www.r-reuss.ch/blog/schweine-anzeige
Leider haben nicht-menschliche Personen keine Grundrechte und keine Rechtspersönlichkeit. Diese Ungerechtigkeit in unserem Rechtssystem zu ändern ist das Hauptanliegen unseres Vereins.
Wie verheerend diese Ungerechtigkeit für Nicht-Menschen ist, zeigt einmal mehr ein Brand in einem industriellen Schweinehaltungsbetrieb im Kanton Luzern. 30 Mutterschweine und 200 Schweinekinder sind dabei jämmerlich in den Flammen umgekommen, bei lebendigem Leib verbrannt. Wie können Bürger im Interesse der Schweine sicherstellen, dass dieser erbärmliche, tierquälerische Tod minutiös von der Staatsanwaltschaft untersucht wird?
Der Vereinspräsident hat den Versuch aufs Exempel gemacht und Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht wegen Tierquälerei. Es soll damit sichergestellt werden, dass mindestens jemand aus der Öffentlichkeit darauf achtet, dass die Strafuntersuchungsbehörden sicherstellen, dass:
  • der industrielle Schweinehalter alle Brandschutzvorschriften eingehalten und alle notwendigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt hat, die angezeigt sind, um eine solche Katastrophe zu verhindern.
  • die Firma, welche die elektrischen Anlage verkauft und installiert hat, welche offenbar infolge Kurzschluss für den Brand verantwortlich war, keine Material- und Installationsfehler zu verantworten hat.
  • die staatliche Institution, welche die Brandschutzvorschriften erlässt und kontrolliert, ihre Aufgaben korrekt, dem Risiko angemessen, wahrgenommen hat.
Diese Fragen drängen sich auf, weil es sich beim Brand in Hohenrain um keinen Einzelfall handelt. Regelmässig verbrennen Schweine bei Bränden von Schweineställen. So verbrannten beispielsweise ein paar Kilometer entfernt ein Jahr zuvor in Rain Schweine bei einem Stallbrand und ein paar Monate vor dem Brand in Hohenrain verbrannten rund 800 Schweine in Gossau.
Entsprechend hat der Vereinspräsident versucht sich mit der Strafanzeige als Privatkläger (Strafkläger) zu konstituiren , damit er über den Ausgang der Untersuchung informiert wird und dieser Fall nicht ohne Untersuchung versanden kann. Gleichzeitig kann so getestet werden, wie es um die garantierte Öffentlichkeit unserer Justiz steht.
Zwischenstand: bis hierher steht es schlecht. Die Staatsanwältin hat den Vereinspräsidenten nicht als Privatkläger zugelassen. Argument: er sei nicht unmittelbar in seinen Rechten verletzt.
Damit setzt sie sich allerdings in Widerspruch zum Kantonsgericht, welches in seinem Urteil vom Dezember 2024 schreibt, der Einsatz der Vereinsmitglieder für die Rechte nicht-menschlicher Naturpersonen diene der Verfolgung von Sonderinteressen der Mitglieder. Das Gericht sprach unserem Verein die Steuerbefreiung ab, «da die persönlichen Interessen der Mitglieder im Vordergrund stehen». Somit sind die Interessen der Schweine gemäss kantonaler Rechtsprechung die Interessen der Vereinsmitglieder und somit auch dessen Präsidenten.
Nun muss das Kantonsgericht entscheiden, ob es bei seiner Meinung bleibt, oder ob es wie eine Fahne im Wind je nach Interesse der Verwaltung einmal so und einmal anders entscheidet.
Wir sind gespannt.
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<![CDATA[Zusammenfassung]]>Sun, 19 Jan 2025 10:52:37 GMThttp://www.r-reuss.ch/blog/zusammenfassung
Auf youtube hat der medienkanal tilt! ein Video zu den Rechten der Natur publiziert. Der Clip ist in französischer Sprache. Für jene, welche das kein Hindernis ist, lohnt sich die Viertelstunde, um einen Überblick über die Diskussion um die Rechte der Natur zu gewinnen. Der Clip stützt sich auf Informationen der staatlichen „agence française de dévelopment“.

Der Clip fasst einige der wichtigen Fakten zusammen, welche auch die Grundlage für die Arbeit des Vereins "Rechtsperson Reuss" bilden. In diesem Blog, der die wichtigsten Informationen auf deutsch zusammenfasst, verwenden wir aus sprachlichen Gründen v.a. deutschsprachige Quellen.

Historisch steht in der neueren Zeit der inzwischen berühmte Artikel von Christopher D. Stone „Should trees have standing“ am Anfang der Bewegung für die Rechte der Natur.
Stone sagt unter anderem: „„immer dann, wenn eine Bewegung neuen ‚Einheiten‘
Rechte übertragen will, wird der Vorschlag als skurril, gefährlich oder
lächerlich bezeichnet. Ein Grund dafür ist, dass bis zum Zeitpunkt, zu welchem
die rechtlosen Dinge Rechte erhalten, wir diese als nichts anderes sehen
können als etwas, das zu unserem Nutzen da ist – zum Nutzen derer, welche
zu diesem Zeitpunkt Rechte haben.“ [S. 455, eigene Übersetzung]
 
Von der Theorie in die Praxis schafften es u.a. die Natur in Equador, der Fluss Whanganui in Neuseeland oder als drittes Beispiel, die Lagune Mar Menor in Spanien.

Pachamama / Equador
[ Zitat aus: https://www.praktische-philosophie.org/zfpp/article/view/222/214 ]
«Die Verfassung von Ecuador (2008) enthält als weltweit erste Rechte der Natur (engl. Rights of Nature, „RoN“). Natur wird neben Menschen und Körperschaften als Rechtsträger benannt (Art. 10). Ihr wird ein Recht auf Existenz und Regeneration(Art. 71) zugesprochen, das unabhängig von menschlichen Rech-ten gilt (Art. 72) und von allen Menschen weltweit eingeklagt werden darf (Art. 73). Die Verfassung stützt sich auf den indigenen Naturbegriff Pachamama und erläu-tert deren Schutzanspruch durch das andine Konzept des Guten Lebens (span. buen vivir).»

Whanganui / Neuseeland
[Zitat aus: https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/15997-rtkl-neuseeland-maori-fluss-erhaelt-rechte-als-person ]
Neuseeland hat dem Fluss Whanganui Rechtspersönlichkeit und Rechte zugesprochen und folgt damit der Argumentation der Maori, der Fluss sei kein Ding, sondern ein Lebewesen. «Tatsächlich spielt der Whanganui River in der Weltanschauung der Ureinwohner, der Whanganui Iwi, eine zentrale Rolle. Sie sehen und verehren in ihm einen mythischen Vorfahren. „Die Sicht der vergangenen 100 Jahre ist, dass man den Fluss besitzen und managen kann. Doch für uns ist er ein lebendes Wesen, ein unteilbares Ganzes“, sagte Gerrard Albert, der Verhandlungsführer des Maori-Stammes. „Es mag manchem zunächst merkwürdig vorkommen, dass ein Naturgegenstand als juristische Person anerkannt wird“, erklärte Chris Finlayson, Verhandlungsführer der Regierung. „Aber es ist nicht merkwürdiger als der Status von Stiftungen, Unternehmen oder Aktiengesellschaften.“
Ähnlich wie das deutsche kennt auch das neuseeländische Recht einen Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen. Natürliche Personen können nur Menschen sein. Juristische Personen dagegen sind beispielsweise Vereine und Stiftungen. Und in Neuseeland gehört nun auch ein Fluss dazu.
Da der seine Interessen vor Gericht nicht selbst vertreten kann, bekommt er zwei Vertreter an die Seite gestellt: einen von der neuseeländischen Regierung und einen von den Whanganui Iwi.»
 
Mar Menor / Spanien
[Zitat aus: https://www.infosperber.ch/freiheit-recht/in-spanien-hat-eine-lagune-jetzt-eigene-rechte/ ]
«Europas grösste und am meisten bedrohte Salzwasserlagune hat jetzt eigene Rechte. Spanien hat der Lagune Mar Menor an der Costa Blanca den Status einer juristischen Person verliehen.
Jede Privatperson kann in Zukunft im Namen der 170 Quadratkilometer grossen Lagune Klage einreichen. Das hätte das «Kleine Meer» bereits in der Vergangenheit bitter nötig gehabt: Mar Menor ist verschmutzt durch Abwässer, Düngemittel und Abfälle aus dem Bergbau.»

Warum liegt es auf der Hand, der Natur im Rechtssystem Grundrechte und Rechtspersönlichkeit zu verschaffen? Ganz einfach: weil unser Rechtssystem grundsätzlich so aufgebaut ist, dass nur zu seinem Recht kommt, wer seine Rechte geltend machen und durchsetzen kann. Bisher können das im Schweizer Rechtssystem Menschen als natürliche Personen sowie Firmen, Vereine und Stiftungen als juristische Personen. Nur der Natur wurde bisher diese Rechtsstellung verweigert. Eigentlich unlogisch und dringend zu ändern.

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<![CDATA[Polit-Urteil]]>Tue, 31 Dec 2024 12:08:05 GMThttp://www.r-reuss.ch/blog/polit-urteil
Unser Umwelt- und Tierschutzverein Rechtsperson Reuss hat von den Luzerner Steuerbehörden die Steuerbefreiung verlangt. Im Gegensatz zu anderen Umwelt- und Tierschutzvereinen wurde dies unserem Verein nicht gewährt, mit einer zum Teil völlig absurden Argumentation. Unter anderem wurde argumentiert, dass die Ziele unseres Vereins nicht in Einklang mit den Zielen und Aktivitäten der Regierung stünden. Die Dienststelle Steuern schreibt dazu in ihrer Vernehmlassung zu unserer Verwaltungsgerichtsbeschwerde: „Gemäss dem Gesuchsteller soll die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern dem Verein Rechtsperson Reuss die Steuerbefreiung ausstellen. Dabei wird verkannt, dass die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern dadurch eine politische Stellung gegenüber dem eigenen Kanton einnehmen würde. Allein aus dieser Perspektive ist es klar, dass die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern das Steuerbefreiungsgesuch abzulehnen hat. Nach unserem Erachten ist das eine politische Diskussion.“
Die Dienststelle Steuern unterstützt somit mit ihrem politischen Entscheid die Untätigkeit der Verwaltung und Regierung in Sachen Gewässerschutz. Denn diese weigert sich standhaft die eidgenössischen Gewässerschutzgesetze auch umzusetzen, was dazu führt, dass die Gewässer verschmutzt, Luzerner Seen mit Sauerstoff am Leben erhalten, Grundwasser verseucht, Trinkwasserquellen geschlossen werden müssen.
Dies alles wäre nicht mehr möglich, wenn die Gewässer ein Recht auf Rechte hätten, eine eigene Rechtspersönlichkeit und Grundrechte. Denn so könnten sie sich selbst gegen ihre Verschmutzung wehren und die Verschmutzer zur Rechenschaft ziehen.
So politisch der Entscheid der Verwaltung war, so politisch entscheidet nun auch das Kantonsgericht. Das bürgerliche Richtergremium, zusammengesetzt aus der vorsitzenden Richterin Petrina Bühlmann (SVP – Partei der Bauernlobby), Heiner Eiholzer (CVP – Partei des für die Steuerverwaltung zuständigen Regierungsgrats Reto Wyss) und Adrian Schmid (FDP – Partei des für die mangelhaften Gewässerschutzmassnahmen verantwortlichen Regierungsrats Fabian Peter), hat die Beschwerde des Vereins abgelehnt. Warum das Gericht so einseitig zusammengesetzt wurde: honnis soit qui mal y pense!
Besonders stossend ist, dass das Gericht den Untersuchungsgrundsatz verletzt und (weil die Argumentation der Steuerverwaltung völlig absurd war) eine eigene Rechtfertigung für ihren Entscheid zusammengeschustert hat. Zur „Beweisführung“ wurden Fake-Infos erfunden, die das Gericht weder überprüft hat, noch je von der Beschwerdegegnerin, der Steuerverwaltung, behauptet wurden – so dass sie vom Verein in der Replik nicht einmal widerlegt hätten werden können.
So schreibt das Kantonsgericht, dass der Verein „noch nicht gegen aussen wahrnehmbar in Erscheinung getreten ist“, was mit einem Blick in den Blog leicht zu widerlegen gewesen wäre (siehe Teilnahme an der Confluence of Water Bodies in Venedig).
Dass dem so ist, bestätigt das Kantonsgericht gleich selbst, indem es schreibt: „Ausgehend von den obigen Erwägungen sind auf die weiteren Vorbringen des Beschwerdeführers [Verein Rechtsperson Reuss] – insbsondere betreffend inkonsistente bzw. widersprüchliche Argumentation der Vorinstanz [Dienststelle Steuern] – nicht weiter einzugehen. Dies insbesondere, weil die Begründung der Vorinstanz, trotz einiger Lücken, nicht als willkürlich qualifiziert werden kann.“
Das Kantonsgericht als Lückenfüller bei mangelhafter Argumentation der Verwaltung: ein wahrlich abenteuerliches Verständnis von Gerichtsbarkeit.
Fakt ist: Die Dienststelle will im Interesse des Regierungsrats nichts anderes als erschweren oder gar verhindern, dass das gesetzeswidrige Verhalten der Kantonsregierung im Bereich des Gewässerschutzes im Kanton Luzern nicht mit Widerstand der geschädigten Gewässer selbst rechnen muss. Das Kantonsgericht schützt dieses umweltschädigende Bestreben.
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<![CDATA[Grundwasser]]>Sat, 21 Dec 2024 18:53:53 GMThttp://www.r-reuss.ch/blog/grundwasserWir werden vergiftet.
Trifluoressigsäure (TFA) belastet das Grundwasser in der Schweiz
Die gesundheitsschädliche Chemikalie TFA ist vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) in der ganzen Schweiz flächendeckend im Grundwasser nachgewiesen worden.

Am höchsten sind die Konzentrationen unter Ackerland. TFA gelangt dort vor allem durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ins Grundwasser. Das Hauptproblem dieser Stoffe: sie sind gemäss Bundesamt für Umwelt persistent, was nichts anderes heisst, als dass diese Stoffe nicht abbaubar sind. Die Konzentration wird somit immer mehr zunehmen. Die Gesundheitsrisiken werden immer grösser.

Franziska Herren vom Verein Sauberes Wasser verweist in diesem Zusammenhang einmal mehr auf ihre Eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser», welche voraussichtlich 2027 zur Abstimmung kommen wird.
Um die Ziele der Initiative zu erreichen, brauche es nebst mehr pflanzlichen statt tierischen Lebensmitteln, nachhaltige Anbausysteme wie Mischkulturen, Agroforstwirtschaft, regenerative Landwirtschaft. Diese ersetze Pestizide durch eine hohe Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität und sorge so mit einem natürlichen Pflanzenschutz für mehr Ertrag und sauberes Trinkwasser.

Man muss es so klar und deutlich sagen: die Schweizer Bauern sind dabei das Grundwasser und damit auch eine wichtige Quelle unseres Trinkwassers unumkehrbar zu vergiften.
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<![CDATA[Gewässerkörper]]>Mon, 25 Nov 2024 10:09:40 GMThttp://www.r-reuss.ch/blog/gewaesserkoerper
Die Juristin Fiona Leu beschäftigte sich in ihrer Dissertation mit der Frage, der Integration von Gewässern in unser modernes Rechtssystem, indem diesen eine eigene Rechtspersönlichkeit oder eigene Rechte zugestanden werden. Sie schreibt: „Es wurde bereits viel zur Legitimation dieser Rechte und dazu, wie sie ausgestaltet werden sollten geschrieben, nicht aber wie sie ganz konkret umgesetzt werden sollten. Besonders faszinierte mich daher die Frage, mithilfe welcher Verfahren die Gewässer, als körperliche, nicht-menschliche Entitäten in unser modernes Rechtssystem integriert werden können.“

Konkret lautete ihre Forschungsfrage: „Mithilfe welcher juridischen Verfahren lassen sich Gewässer als nicht-menschliche Entitäten in die modernen Rechtssysteme integrieren und wie sollten diese ausgestaltet werden?“

Aus einer rechtsphilosophischen Perspektive werden Grundsätze untersucht, die den juridischen Verfahren eine Ausrichtung geben können.
Aus einer rechtsfaktischen Perspektive untersuchte Fiona Leu drei Beispiele denen eigene Rechte oder Rechtspersönlichkeit zuerkannt wurden: den Whanganui River in Neuseeland, den Río Atrato in Kolumbien und den Lake Erie in den USA.
Und aus einer rechtstheoretischen Perspektive, untersucht Leu, «wie die modernen Rechtssysteme konkret umgestaltet werden müssen, um die Gewässer bestmöglich zu integrieren.»

Interessant ist dabei die Ansicht Leus, «dass Gewässer mithilfe ihres Gewässerkörpers selbst auf moderne Rechtssysteme und deren Verfahren einwirken können und sich damit darin bis zu einem gewissen Grad selbst vertreten können.»
Dort wo Menschen die Interessen des Flusses vertreten, ist es bedeutsam, dass eine möglichst gute Kommunikation unter den Vertreter:innen angestrebt wird und Interessenskonflikten begegnet werden kann. Verfahren, die dies gewährleisten sollen, werden in der Arbeit vorgestellt.

Die Dissertation «Fiona Leu, Unbequeme Welten bauen: Ein Versuch der Inklusion von Oberflächengewässern ins moderne Rechtssystem», wurde noch nicht publiziert. Sobald eine Publikation vorliegt, werden wir an dieser Stelle darauf verweisen.
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<![CDATA[FISCHE II]]>Sun, 03 Nov 2024 19:38:11 GMThttp://www.r-reuss.ch/blog/fische-ii
Wir haben bereits auf die Petition unserer Partnerorganisation SENTIENCE aufmerksam gemacht, welche sich in ihrem aktuellen Projekt für Tiere einsetzt, welche kaum sichtbar sind. Dazu gehören auch Fische.
Wer sich intensiver mit der Intelligenz und Empfindungsfähigkeit von Fischen auseinandersetzen möchte, den verweist Sentience auf eine Studie von Culum Brown [Brown, C. (2015). Fish intelligence, sentience and ethics. Animal cognition, 18(1), 1-17.]
Auf der Grundlage von einer Vielzahl von Studien kommt Brown zur Erkenntnis, dass Fische ein sehr gutes Gedächtnis haben und voneinander lernen können. Sie leben in komplexen sozialen Gemeinschaften, erkennen sich selbst und andere. Fische kooperieren miteinander und sind in der Lage Werkzeuge zu benutzen.
Ihre primären Sinne sind, so Brown, meistens genauso gut und in vielen Fällen sogar besser als jene von uns Menschen. Verglichen mit dem Verhalten von Primaten gibt es nur wenige Unterschiede. Die Beweislage deutet deshalb stark darauf hin, dass Fische empfindungsfähig sind und die Beweise häufen sich, dass Fische Schmerzen empfinden wie wir Menschen.
Deshalb fordern wir Grundrechte und Rechtspersönlichkeit für die Reuss und ihre Bewohner.
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<![CDATA[Littering]]>Sat, 02 Nov 2024 07:47:59 GMThttp://www.r-reuss.ch/blog/litteringBild



Auch die Reuss leidet unter Littering. Littering ist die Unsitte, Abfälle im öffentlichen Raum achtlos wegzuwerfen oder liegenzulassen.

Gemäss der IG für eine saubere Umwelt (IGSU) sind vier Abfallarten die Hauptverursacher für diese grundsätzlich einfach vermeidbare gravierende Umweltbelastung:
66 % machen die weggeworfenen Zigaretten aus. Dann folgen mit 16% die Take-Away-Verpackungen, danach folgen mit 7% die PET-, Alu- und Glas-Getränkeverpackungen, sowie mit 6% Getränkekartons, Scherben und Deckel. Etwas vereinfach zusammengefasst könnten 95% Littering vermieden werden, wenn Raucherinnen und Raucher die Zigaretten nicht wegwerfen und jene die sich in der Natur verpflegen, ihren Abfall ordentlich entsorgen würden.
Leider ist diese Selbstverständlichkeit für zu viele noch immer zu anstrengend und wird vom Staat leider nur allzu zimperlich geahndet. Denn der dadurch angerichtete Schaden für unsere Gewässer im Allgemeinen und die Reuss im Speziellen ist verheerend.
Mit dem Zigaretten-Littering gehen schwerwiegende gesundheitliche und ökologische Auswirkungen einher. Gemäss Ocean Care enthalten weggeworfene Zigarettenstummel rund 7000 giftige Chemikalien, wovon einige Krebs verursachen können. Auch wenn sich der Zigarettenstummel je nach Umweltbedingungen nach rund einem bis zehn Jahren auflöst, bleiben diese Gifte in der Umwelt und haben einen verheerenden Einfluss auf das Wasser, das Lebenselixier der Menschheit schlechthin.
Auch die achtlos weggeworfenen Plastikabfälle finden den Weg über unsere Flüsse in die Meere. Gemäss WWF bestehen drei Viertel des Mülls im Meer aus Plastik. Diese Tonnen von Plastik kosten jedes Jahr zehntausenden Tieren das Leben. Denn bis zur völligen Zersetzung von Plastik können mehrere Hundert bis Tausende an Jahren vergehen.
Kurzum: Littering ist schlecht für die Reuss, schlecht für das Wasser, schlecht für die Natur. Deswegen engagiert sich u.a. die Interessengemeinschaft saubere Umwelt IGSU mit Sensibilisierungsaktionen, um das Littering zu reduzieren. Bei Interesse findet sich eine Übersicht der Aktionen hier.

Die IGSU ist Partnerin von Rechtsperson Reuss und setzt sich ein für eine saubere Umwelt.

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<![CDATA[Vergiftetes Trinkwasser]]>Wed, 23 Oct 2024 18:01:15 GMThttp://www.r-reuss.ch/blog/vergiftetes-trinkwasserGemäss Kassensturz von srf ist der Kanton Luzern einer jener Kantone, der nicht bekannt gibt, in welchen Gemeinden das Trinkwasser im Kanton Luzern mit gesundheitsschädigenden Schadstoffen belastet ist.
Man muss vermuten, dass es ziemlich viele sind, denn der Kanton Luzern ist bekannt für die vielen Schweine-Industrie-Betriebe. Entsprechend hoch sind die Nitrateinträge und die Verschmutzung der Gewässer.

Im Kassensturzbeitrag geht es um Trinkwasser, welches mit Metolachlor belastet ist. Metolachlor wird vor allem beim Anbau von Futtermais eingesetzt und wird als "vermutlich krebserregend" eingestuft.

Einmal mehr zeigt es sich, wie dreifach schädlich diese Industriebetriebe sind, welche ohne Rücksicht auf Gesundheit und Natur, aus reiner Profitgier handeln.
Erstens zwingt die industrielle Schweinehaltung, wie sie im Kanton Luzern üblich ist, Schweine zu einem qualvollen Leben und Sterben.
Zweitens schädigt der mit dem Betrieb verbundene Einsatz von Düngemitteln und das Ausbringen der Exkremente auf die Felder die Böden und das Wasser.
Und zu guter Letzt schadet der Konsum des Schweinefleischs auch der Gesundheit und treibt die Gesundheitskosten in die Höhe.
Dass die Steuerzahler für diesen Unsinn auch noch Subventionen und Direktbeiträge an die Landwirtschaft bezahlen ist absolut unverständlich.
Es wird Zeit, dass sich die Natur gegen die skrupellose Ausbeutung wehren kann und eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält.
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<![CDATA[Sprache der natur]]>Fri, 11 Oct 2024 12:02:40 GMThttp://www.r-reuss.ch/blog/sprache-der-natur
An der diesjährigen "Confluence of Water Bodies" in Venedig (Oktober 2024) wurde auch der Diplomatic Suitcase gezeigt, welcher Beiträge von den angeschlossenen europäischen Gewässern vereint. Der Beitrag der Reuss ist betitelt mit "Die Sprache der Natur - Die Schlüssel finden, um mit Naturwesen zu kommunizieren."
Der Diplomatic Suitcase versucht die Idee der Rechtspersönlichkeit von Gewässern in Europa auf künstlerische Weise zu vermitteln. Er wurde an der “Confluence of European Water Bodies” am Mar Menor (Spanien, 2023) entwickelt.

Die Natur wird im Objekt der Reuss durch einen 20 Millionen Jahre alten Stein  dargestellt. Der Stein besteht aus Sand und Muscheln, denn die Stelle, wo heute die Reuss den Vierwaldstättersee verlässt, war vor 20 Millionen Jahren der Strand eines Ozeans. Der Strand wurde zu Stein. Erst vor etwa 2 Millionen Jahren tauchte der Mensch in der Landschaft auf. Die Natur war und wird sein.
Und die Menschheit? Sie war. Aber sie wird auf lange Sicht nur existieren, wenn sie den Schlüssel findet, um mit der Natur zu kommunizieren, um die Natur zuverstehen, um die Sprache des Meeres und der Flüsse zu verstehen. Nur wenn die Menschheit mit der Natur kommuniziert, wird sie verstehen, wie sie als Teil der Natur überleben kann.
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<![CDATA[Reuss in Venedig]]>Tue, 08 Oct 2024 18:55:09 GMThttp://www.r-reuss.ch/blog/reuss-in-venedigEin Bericht aus Venedig von Mitglied Julian Purrmann (Photos Nicolò Mania)

An der diesjährigen «Confluence of European Water Bodies» («Zusammenfluss europäischer Gewässer») in Venedig war die Reuss neben einer Reihe anderer Gewässer, vom islandischen Gletscher Snæfellsjökull bis zum Fluss Drina in Serbin vertreten. In Venedig, einem Ort der wie wenig andere mit seinen Gewässern verbunden ist, trafen sich Repräsentantinnen und Repräsentanten verschiedener lokaler Initiativen, die ihre Gewässer schützen, regenerieren, zur Rechtsperson erklären oder insgesamt eine engere Beziehung zu ihnen pflegen wollen. Sie kamen um sich auszutauschen, zu vernetzen und voneinander zu lernen.
 
Die Beiträge waren vielfältig: Die begeisternden Aktivistinnen der spanischen Salzwasserlagune Mar Menor teilten ihre Erfahrungen, wie sie für ihr Gewässer als erstes Ökosystem in Europa mit einen Bürgerinitiative eine Rechtspersönlichkeit erkämpft haben. Eine Maori Frau vom neuseeländischen Whanganui Fluss, der ebenfalls eine Rechtspersönlichkeit hat, gestaltete ein Ritual, um die gemeinsame Verbindung zum Wasser, der Quelle allen Lebens, zu stärken. Ein Künstler, der die deutsche Spree vertritt, stellte das sich fortlaufende Kunstwerk «Diplomatic Suitecase» vor, das als diplomatisches Ausstelltungsobjekt die Gewässer in interaktiven Ausstellungen vertritt und zu dem alle Gewässer der Confluence einen Gegenstand und eine Probe ihre Wassers beigetragen haben.
 
Die Bewegung für Gewässer in Europa ist also quicklebendig und wächst – in diesem Jahr waren schon doppelt so viele Gewässer vertreten, wie beim letzten mal. Auf das im kommenden Jahr, dann zu Gast bei der «Embassy of the North Sea» («Botschaft der Nordsee») in den Niederlanden noch mehr Gewässer ihren Weg zur Confluence finden!

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