Die Arbeit des Vereins Rechtsperson Reuss wird in einem Beitrag auf Reatch in einen historischen Zusammenhang der Entwicklung unserer Bundesverfassung gesetzt. Denn die Verfassung von 1848 hat vielen Mitgliedern unserer Gesellschaft zum ersten Mal Grundrechte eingeräumt. Mit der Zeit wurde der Kreis jener, welche von den Verfassungsrechten profitierten, erweitert. So erkämpften arme Menschen, die keine Steuern bezahlen konnten, Juden oder Frauen Rechte in der Verfassung. "Dieser Prozess ist nicht abgeschlossen. Noch sind nicht-menschliche Wesen vom Rechtssystem unserer Gesellschaft ausgeschlossen. Als Nicht-Personen können sie kein Gericht anrufen. Es ist Zeit, eine weitere wichtige Gruppe unserer Gesellschaft unter den Schutz der Verfassung zu stellen." Es besteht Hoffnung, dass im Jahr 2048 zum 200 Jahr Jubiläum der Schweizerischen Bundesverfassung nicht nur die Reuss, sondern alle nicht-menschlichen Wesen über Grundrechte und Rechtspersönlichkeit verfügen werden.
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Die Maori, Ureinwohner Neuseelands, betrachten die Wale als ihre Ahnen. Angesichts der grossen Gefahren, denen die Wale heute ausgesetzt sind, haben sie eine Vereinbarung mit dem Namen „He Whakaputanga Moana“ – Deklaration für den Ozean – unterzeichnet. Darin heißt es, dass Wale als juristische Personen bestimmte Rechte haben und geschützt werden sollen. Dazu gehören das Recht auf eine intakte Umwelt, sich frei bewegen zu können und weder verletzt noch getötet zu werden.
Dieser Schutz sei dringend, meinte der Maori-König Tuheitia Paki: "Der Gesang des Liedes unserer Ahnen ist schwächer geworden, und ihr Lebensraum ist bedroht, weshalb wir jetzt handeln müssen. Wir können nicht länger die Augen verschliessen. Wale spielen eine entscheidende Rolle für die Gesundheit unseres gesamten Meeresökosystems. Wir müssen dringend handeln, um diese grossartigen Kreaturen zu schützen, bevor es zu spät ist." Subjektive Rechte für Tiere: Petition und Vorstoss im Nationalrat Nationalrätin Martina Munz (SP) fordert in einem Postulat subjektive Rechte für Tiere und eine unabhängige Tieranwaltschaft. Initiiert hat den Vorstoss die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) Um dem Nationalrat den gesellschaftlichen Rückhalt zu signalisieren, lanciert TIF zudem eine Petition für eine Tieranwaltschaft und subjektive Rechte für Tiere. Die Petition soll kurz vor der Debatte im Nationalrat bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht erläutert in seinem neuen Standardwerk «Tierrecht in der Schweiz», dass Tiere in der Schweiz zwar juristisch keine Sachen mehr sind, aber weiterhin als solche behandelt werden. Juristisch gesehen bleiben Tiere laut Kunz «atypische Sachen», weshalb sie auf Hochleistung gezüchtet, auf wenig Raum zusammengepfercht und im Akkord industriell getötet werden. «Wenn unser Verein als Rechtssubjekt gilt, wieso dann nicht auch die Tiere, für die wir uns einsetzen?», fragt tif-Präsident Tobias Sennhauser. Update: 24. Mai 2024 Die Petition wurde eingereicht |
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AutorMarkus Schärli / Präsident Verein Rechtsperson Reuss Archiv
Juli 2024
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